Sachverstand nutzen Gutachten erstatten

  • Bei der Begleitung, Bewertung oder Sanierung von IT-Projekten.
  • Fachliche Beratung im Sinne des § 144 ZPO n.F. (2020), z.B. zur Unterstützung von Vergleichsverhandlungen und der Beweisaufnahme, bei der Durchdringung und Strukturierung von Streitstoff sowie bei der Formulierung des Beweisbeschlusses.
  • Bei der Festlegung und Formulierung von Anforderungen in Form von Lastenheften, Pflichtenheften, SRS gemäß ISO/IEC/IEEE 29148:2011, Product Backlogs, Leistungsverzeichnissen etc..
  • Bei der Festlegung und Beschreibung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
  • Bei der Beurteilung von Projektrisiken.
  • Bei der Abnahme von Softwareprodukten oder IT-Projekten.
  • Bei der Prüfung der technischen Voraussetzungen von Datenschutzanforderungen.
  • Bei der Überwachung laufender IT.
  • Bei Ausschreibungen, Lieferanten- und Produktauswahl.
  • Bei der Zustandssicherung zwischen dem Zeitpunkt der Entscheidung für einen Rechtsstreit und der Tatsachenaufnahme.
  • Im Gerichtsauftrag bei Beweisbeschlüssen (u.a.) zu den Themenkreisen Agilität (z.B. Scrum), Anforderungsmanagement, freie und quelloffene Software, IT-Betrieb, IT-Projektabwicklung und Abnahme, IT-Systeme, Software Engineering und Softwarequalität.

  • Als Parteigutachten, z.B.:
    • als Grundlage der Klageschrift.
    • wenn Anträge an das Gericht sachgerecht begründet werden müssen.
    • wenn gezielte Stellungnahmen gegen ein gerichtliches Gutachten notwendig sind.
    • zur sachgerechten Abwehr gegnerischer Ansprüche.
    • wenn das Risiko eines Gerichtsverfahrens vom Auftraggeber nicht abgeschätzt werden kann.
    • wenn es der beauftragenden Partei an der notwendigen Sachkunde fehlt, ihre Ansprüche vollständig, schlüssig, nachvollziehbar und verständlich zu begründen.

    Die Kosten von Privatgutachten sind im gerichtlichen Verfahren u.U. erstattungsfähig.
André Dressler · Am Stadtwald 9 · 45219 Essen · T +49 2054 8 68 32 66 · F +49 2054 8 68 37 85